Verbote und Beschränkungen in Kur- und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen

17.03.2020

Der Kreis Pinneberg hat am 17.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Angeboten in Kur-und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen erlassen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitten der unten angefügten Datei und dem Link zur Kreisverwaltung.