Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Entwicklung eines Wohnbauprojekts in Bokholt-Hanredder

Amt Rantzau, den 22.04.2026

Die Gemeinde Bokholt-Hanredder beabsichtigt, das in ihrem Eigentum stehende Grundstück im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) zur Entwicklung eines Wohnbauprojektes zu vergeben. Das Wohnbauprojekt im nördlichen Drittel des Grundstücks des B-Plan 22 soll als Lärmschutz für das Wohngebiet im südlichen Teil anstelle einer Lärmschutzwand zur AKN-Linie dienen.
 

Zielsetzung der Kommune

  • Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum

  • Mindestanteil geförderter Wohnraum: keine Vorgabe

  • nachhaltige, energieeffiziente Bauweise

  • städtebaulich hochwertige Bebauung

  • Mitwirkung bei der Entwicklung des B-Plans
     

Rechtlicher Charakter des Verfahrens


Dieses Interessenbekundungsverfahren dient ausschließlich der Markterkundung sowie der Auswahl geeigneter Projektpartner zur Vorbereitung einer späteren Grundstücksveräußerung oder Konzeptvergabe und ist:

 

  • kein förmliches Vergabeverfahren im Sinne des GWB oder der VgV,

  • keine Ausschreibung nach VOB/A oder UVgO,

  • kein Verkaufsangebot im zivilrechtlichen Sinne.
     

Verfahrensablauf

Zeitplan

  • Veröffentlichung: 22.04.2026

  • Rückfragenfrist: 11.05.2026

  • Einreichungsfrist: 22.05.2026


Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
 

Die vollständigen Unterlagen können über das Amt Rantzau, angefordert werden.