Jahressteuerbescheide
B e k a n n t m a c h u n g
für die amtsangehörigen Gemeinden:
Bevern, Bilsen, Bokholt-Hanredder, Bullenkuhlen, Ellerhoop, Groß Offenseth-Aspern, Heede, Hemdingen, Langeln und Lutzhorn
Widerspruch gegen Abgabenbescheide
Für alle diejenigen Abgabenpflichtigen, deren Grundsteuern sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2014 veranlagten Höhe festgesetzt.
Der im Jahr 2007 erstmalig zugestellte sogenannte „Mehrjahresbescheid“ bzw. die darauf folgenden Veranlagungen behalten für diese Abgabenpflichtigen somit ihre Gültigkeit.
Diese Regelung gilt entsprechend auch für die Hundesteuer, Abwassergebühren, und Klärschlammgebühren.
Die Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte dem letzten Abgabenbescheid. Sollten sich die Berechnungsgrundlagen für eine erhobene Abgabe ändern, wird ein neuer Bescheid erteilt.
Mit dem Tage des Fristablaufs der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für den Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihm an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Die Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist (somit ab 05.02.2015) zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Amtsvorsteher des Amtes Rantzau, Chemnitzstraße 30 in 25355 Barmstedt einzulegen.
Barmstedt, den 18.01.2015
Der Amtsvorsteher
gez. W. Hachmann
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Die vorstehende Steuer-/Abgabenfestsetzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht