Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz
Amt Rantzau, den 19.11.2014
Die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von deutschen Staatsangehörigen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro.
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