Neues Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015
Amt Rantzau, den 15.10.2015
Aufgrund des neuen Bundesmeldegesetztes ab 01.11.2015 müssen Sie jetzt bei Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.
Die Anmeldefrist von zwei Wochen gilt unverändert.
Wohnungsgeberbescheinigung und weitere Hinweise stehen Ihnen über den untenstehenden Download zur Verfügung .
Weitere Informationen: