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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Langeln

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Bewertung der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein: Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik. 

Zur Zeit wird diese Webseite auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

 

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder noch nicht vollumfänglich barrierefrei:

  • Zur Zeit fehlen auf der Webseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache.

  • Ein Großteil der von uns veröffentlichten Dokumente sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei.

  • Teilweise sind Bilder noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden. 

  • Der HTML-Code beinhaltet noch für die Barrierefreiheit relevante Syntaxfehler.

  • Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht überall gegeben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.02.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 30.06.2025.

 

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.

 

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder per Post, E-Mail oder telefonisch:

 

Gemeinde Langeln

Der Bürgermeister

Dorfstrasse 22

25485 Langeln

 

Telefon: 04123 688-189

E-Mail :  bgm(at)langeln.de

 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 


Auf der Internetseite der Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holsteins finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.


Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:


Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 

beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

 

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

 

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

 

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: 

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